Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tröndle Sportcenter

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung des Tröndle Sportcenters, deren Badminton- und Tennisplätze, Sanitäranlagen, Umkleideräume, Bewegungsräume und deren Zugänge (im Folgenden Eingang, Treppe, Flur) sowie den Parkplatz.

Durch die Buchung und das Betreten des Tröndle Sportcenters durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

2. Benutzungsvorschriften

  • Die Spielfelder dürfen nur mit Turn- bzw. Tennisschuhen mit heller Sohle genutzt werden. Es ist nicht gestattet den Hallenbelag mit Straßenschuhen zu betreten, auch nicht mit Tennis- bzw. Turnschuhen, die auf der Straße genutzt werden.
  • Das Rauchen, der Umgang mit offenem Feuer sowie das Mitbringen von Tieren in das Tröndle Sportcenter ist nicht gestattet.
  • Das Mitnehmen und der Verzehr von Speisen ist in der Badminton- und Tennishalle nicht gestattet.
  • Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind in der Badminton- und Tennishalle aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken ist im Tröndle Sportcenter nicht gestattet.
  • Für das Umkleiden und das Aufbewahren der Garderobe sind ausschließlich die Umkleideräume zu nutzen.
  • Die Bewegungsräume, Sanitäranlagen und Umkleideräume sind schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Nach der Benutzung der Bewegungsräume, der Sanitärräume und der Umkleideräume sind die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten, sofern dieses nicht über Bewegungsmelder gesteuert wird.
  • Die Badminton- und Tennishalle darf nur von dem Mieter eines Platzes und seinem/seinen Mitspieler/Mitspielern während der gebuchten Zeit betreten werden
  • Zuschauern oder Besuchern ist der Aufenthalt in der Halle nicht erlaubt. Dem Kontrollpersonal ist auf Verlangen die Spielberechtigung nachzuweisen.
  • Den Anweisungen des Vermieters ist unbedingt Folge zu leisten, die Benutzungsvorschriften des Tröndle Sportcenters sind einzuhalten.
  • Beim Training sind den Anweisungen der Tennislehrer, der Hallenwarte oder deren Vertreter unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Mieter der Badminton- und Tennisplätze und der Bewegungsräume sowie jeder Benutzer haften vollumfänglich für von ihnen verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem Tröndle Sportcenter unverzüglich schriftlich (info@troendle-sportcenter.de) anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.
  • Die Mieter der Badminton- und Tennisplätze sowie die Nutzer der Sanitärräume und Bewegungsflächen sind dazu verpflichtet für sich und deren Mitspieler einen nach derzeitigen Stand der Corona Verordnung des Landes Baden-Württembergs gültigen Corona Negativ-Nachweis mitzuführen (Für Geimpfte einen vollständigen Impfnachweis, für Genesene einen entsprechenden Genesenen-Nachweis und für Getestete einen entsprechenden Antigen-Negativ-Nachweis). Vereine, Trainer, Tennisschulen, Gruppen, die ein Abo buchen, müssen Listen führen, auf denen die Daten der Spieler sowie die Überprüfung der 3 G's aufgeführt sind. Diese Listen sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. ACHTUNG! - Es gilt immer die aktuellste Version der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
  • Abseits des Sportbetriebes gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung des Mindesabstandes von 1,5 m zu anderen Personen.

3. Buchungen/Vermietungen von Badminton- und Tennisplätzen

  • Buchungen von Einzelstunden werden vorzugsweise über das Online-Buchungssystem, in Einzelfällen per E-Mail oder telefonisch vorgenommen.
  • Abonnements können nur schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragt werden. Nimmt das Tröndle Sportcenter den Antrag an, versendet es eine Auftragsbestätigung über die gebuchten Stunden sowie die Dauer des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Auftragsbestätigung zustande. Mit der Auftragsbestätigung erfolgt die Rechnungsstellung des Mietpreises. Dieser ist grundsätzlich vor Beginn des Abonnements fällig. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet.
  • Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGBs zugrunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern.
  • Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zzgl. Lichtgeld (einzelne 1-Euro-Münzen verwenden).
  • Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten) entsprechend der jeweils vollen Uhrzeit. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert zu verlassen.
  • Einzelbuchungen können bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe.
  • Einzelbuchungen erfolgen im Namen des Mieters. Zahlungen für Einzelbuchungen können am Spieltag bar (vor Ort vor Spielbeginn in Kuverts) oder per Rechnung (über das Online-Buchungssystem) beglichen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt aus organisatorischen Gründen erst nach der gespielten Stunde. Der Mietpreis gilt solange als gestundet.
  • Ersatz für während der Vertragsdauer ausgefallene, nicht in Anspruch genommene oder wegen höherer Gewalt nicht genutzter Spielstunden kann nicht erfolgen; es sein denn, der Ausfall beruht auf einem Verschulden des Tröndle Sportcenters.
  • Bei Badminton bieten wir neben Einzelstunden auch Quartalabonnements mit 10 % Nachlass (auf Anfrage) an.
  • Bei Tennis beginnt die Sommersaison am 01. Mai und endet am 30. September desselben Jahres. Die Wintersaison beginnt am 01. Oktober eines Jahres und endet am 30. April des Folgejahres. Wir bieten neben Einzelstunden auch Saisonabonnements mit Nachlass (auf Anfrage) an.

4. Datenspeicherung und Videoüberwachung

  • Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und nachfolgender Buchung/-en wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
  • Das Tröndle Sportcenter wird videoüberwacht. Mit Buchung eines Badminton- und/oder Tennisplatzes sowie durch das Betreten des Tröndle Sportcenters erfolgt die Zustimmung zur Videoüberwachung. Die Videoüberwachung wird lediglich eingesetzt, um das Hausrecht und die ordnungsgemäße Hallenbenutzung zu überwachen.

5. Hausrecht und Haftung

  • Die Beauftragten der Platzleitung besitzen gegenüber Besuchern und Nutzern des Tröndle Sportcenters das Hausrecht.
  • Der Vermieter übernimmt nicht die Haftung: Gegenüber Mietern der Anlage als auch deren Gäste und/oder Mitspieler wie auch Besuchern und Nutzern haftet der Vermieter nicht bei Unfällen, Verletzungen der Spieler, Beschädigung von eingebrachten Sachen, Verlusten von Kleidung, Schmuck usw., Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb des Tröndle Sportcenters, auch auf den Zugängen und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Rechtsgrund.  Zurückgebliebene Gegenstände muss das Tröndle Sportcenter nicht aufbewahren. Mit Nutzung der Anlage gelten die vorgenannten Nutzungsbedingungen von allen als anerkannt.
  • Die technischen Anlagen (Heizung etc.) dürfen nur vom Vermieter oder von ihm beauftragte Personen bedient werden.
  • Bei Verletzung der Vertragsbedingungen ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf weitere Platznutzung erlischt, ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Mit Abschluss des Mietvertrages und Betreten des Geländes gelten die Vertragsbedingungen als anerkannt. Dies gilt auch für Mitspieler und Gäste des Mieters.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim.