Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tröndle Sportcenter
- Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung des Tröndle Sportcenters, deren Badminton- und Tennisplätze, Sanitäranlagen, Umkleideräume, Bewegungsräume und deren Zugänge (im Folgenden Eingang, Treppe, Flur) sowie den Parkplatz.
Durch die Buchung und das Betreten des Tröndle Sportcenters durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.
- Benutzungsvorschriften
- Es ist nicht gestattet die Hallenböden mit Straßenschuhen zu betreten, auch nicht mit Tennis- bzw. Turnschuhen, die auf der Straße genutzt werden. Das Betreten der Hallen und Bespielen der Felder ist nur mit Hallenschuhen mit sauberen, nicht-färbenden Sohlen erlaubt, die keine Streifen, Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Hallenboden hinterlassen. Bei Zuwiderhandlung werden Bodenstreifen und -verunreinigungen mit 55 € pro Stunde für deren Beseitigung in Rechnung gestellt. Reparaturen von Bodenbeschädigungen werden in voller Höhe an den Mieter weiterberechnet zzgl. eines evtl. Einnahmenausfalls aufgrund der Nicht-Bespielbarkeit des Spielfeldes / der Spielfelder.
- Das Rauchen, der Umgang mit offenem Feuer sowie das Mitbringen von Tieren in das Tröndle Sportcenter ist nicht gestattet.
- Speisen dürfen nicht mit in die Badminton- und Tennishalle genommen werden. Das Essen in den Hallen ist nicht gestattet.
- Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in den Hallen nicht erlaubt. Nur farblose Getränke in Plastikflaschen dürfen in die Hallen mitgenommen werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind nicht gestattet.
- Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu nutzen, in denen auch die Garderobe aufzubewahren ist. Haftung für Garderobe u.a. ist ausgeschlossen.
- Die Bewegungsräume, Sanitäranlagen und Umkleideräume sind schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Nach der Benutzung der Bewegungs-, Sanitär- und Umkleideräume sind die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten, sofern dieses nicht über Bewegungsmelder gesteuert wird.
- Die Badminton- und Tennishalle darf nur von dem Mieter eines Platzes und seinem/seinen Mitspieler/Mitspielern während der gebuchten Zeit betreten werden.
- Zuschauern oder Besuchern ist der Aufenthalt in der Halle nicht erlaubt. Dem Kontrollpersonal ist auf Verlangen die Spielberechtigung nachzuweisen.
- Den Anweisungen des Vermieters ist unbedingt Folge zu leisten, die Benutzungsvorschriften des Tröndle Sportcenters sind einzuhalten.
- Beim Training sind die Anweisungen der Tennislehrer, der Hallenwarte oder deren Vertreter unbedingt Folge zu leisten.
- Die Mieter der Badminton- und Tennisplätze und der Bewegungsräume sowie jeder Benutzer haften vollumfänglich für von ihnen verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem Tröndle Sportcenter unverzüglich schriftlich (info@troendle-sportcenter.de) anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.
- Buchungen/Vermietungen von Badminton- und Tennisplätzen
- Buchungen von Einzelstunden werden vorzugsweise über das Online-Buchungssystem, in Einzelfällen per E-Mail oder telefonisch vorgenommen.
- Bei Badminton bieten wir Quartalsabonnements mit 10 % Nachlass an. Bei Tennis bieten wir Saisonabonnements an. Die Sommersaison beginnt am 01. Mai und endet am 30. September desselben Jahres. Die Wintersaison beginnt am 01. Oktober eines Jahres und endet am 30. April des Folgejahres..
- Abonnements können nur schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragt werden. Nimmt das Tröndle Sportcenter den Antrag an, versendet es eine Auftragsbestätigung über die gebuchten Stunden sowie die Dauer des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Auftragsbestätigung zustande. Mit der Auftragsbestätigung erfolgt die Rechnungsstellung des Mietpreises. Dieser ist grundsätzlich vor Beginn des Abonnements fällig. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet.
- Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGBs zugrunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern.
- Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zzgl. Lichtgeld (einzelne 1-Euro-Münzen verwenden).
- Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten) entsprechend der jeweils vollen Uhrzeit. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert zu verlassen.
- Einzelbuchungen können bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe.
- Einzelbuchungen erfolgen im Namen des Mieters. Zahlungen für Einzelbuchungen können am Spieltag bar (vor Ort vor Spielbeginn in Kuverts) oder per Rechnung (über das Online-Buchungssystem) beglichen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt frühestens 24 Stun den vor der gespielten Stunde. Sollte die Rechnung nach der gespielten Stunde erfolgen gilt der Mietpreis solange als gestundet.
- Ersatz für während der Vertragsdauer ausgefallene, nicht in Anspruch genommene oder wegen höherer Gewalt nicht genutzter Spielstunden kann nicht erfolgen; es sein denn, der Ausfall beruht auf einem Verschulden des Tröndle Sportcenters.
- Datenspeicherung und Videoüberwachung
- Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und nachfolgender Buchung/-en wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
- Das Tröndle Sportcenter wird videoüberwacht. Mit Buchung eines Badminton- und/oder Tennisplatzes sowie durch das Betreten des Tröndle Sportcenters erfolgt die Zustimmung zur Videoüberwachung. Die Videoüberwachung wird lediglich eingesetzt, um das Hausrecht und die ordnungsgemäße Hallenbenutzung zu überwachen.
- Hausrecht und Haftung
- Die Beauftragten der Platzleitung besitzen gegenüber Besuchern und Nutzern des Tröndle Sportcenters das Hausrecht.
- Der Vermieter übernimmt nicht die Haftung: Gegenüber Mietern der Anlage als auch deren Gäste und/oder Mitspieler wie auch Besuchern und Nutzern haftet der Vermieter nicht bei Unfällen, Verletzungen der Spieler, Beschädigung von eingebrachten Sachen, Verlusten von Kleidung, Schmuck usw., Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb des Tröndle Sportcenters, auch auf den Zugängen und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Rechtsgrund. Zurückgebliebene Gegenstände muss das Tröndle Sportcenter nicht aufbewahren. Mit Nutzung der Anlage gelten die vorgenannten Nutzungsbedingungen von allen als anerkannt
- Die technischen Anlagen (Heizung etc.) dürfen nur vom Vermieter oder von ihm beauftragte Personen bedient werden.
- Bei Verletzung der Vertragsbedingungen ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf weitere Platznutzung erlischt, ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Mit Abschluss des Mietvertrages und Betreten des Geländes gelten die Vertragsbedingungen als anerkannt. Dies gilt auch für Mitspieler und Gäste des Mieters.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.